Vor der ersten Stunde, vor dem Erstgespräch
Termine können telefonisch oder per Mail vereinbart werden. Am Telefon ergibt sich bereits die Möglichkeit, dass mögliche Fragen beantwortet werden können und ein erstes Anliegen erfragt werden kann.
Verschwiegenheit
Psychotherapeutinnen/Psychotherapeuten sowie ihre Hilfspersonen sind gemäß
§ 15 Psychotherapiegesetz, BGBl. Nr. 361/1990, zur Verschwiegenheit über alle ihnen in Ausübung ihres Berufes anvertrauten oder bekannt gewordenen Geheimnisse verpflichtet.
Berufsangehörige (Klinische Psychologinnen/Klinische Psychologen und Gesundheitspsychologinnen/Gesundheitspsychologen) sowie ihre Hilfspersonen einschließlich Fachauszubildende sind gemäß § 37 Psychologengesetz 2013, BGBl. I
Nr. 182/2013, zur Verschwiegenheit über alle ihnen in Ausübung ihres Berufes oder beim Erwerb der fachlichen Kompetenz im Rahmen der Ausbildung anvertrauten oder bekannt gewordenen Geheimnisse verpflichtet.
Dies gibt den Rahmen für ein Arbeiten in einer vertrauten und sicheren Umgebung.
Kosten
Psychologische Behandlung sowie Psychotherapie im Einzelsetting:
60 Minuten (inklusive Vor- und Nachbearbeitung) – 95 Euro
Sowohl klinisch-psychologische Behandlung als auch Psychotherapie sind in Österreich Kassenleistung. Das bedeutet, dass alle Versicherten von ihrer Sozialversicherung einen Kostenzuschuss bekommen können. Je nach Sozialversicherung variiert die Höhe des Kostenzuschusses. Bei der ÖGK liegt der Kostenzuschuss für eine 60-minütige Einzeltherapie aktuell beispielsweise bei 33,70 €.
Psychotherapie im Paar- Familiensetting:
90 Minuten – 150 Euro
Umgang mit Absagen und Verschiebungen
Damit für abgesagte Stunden ehestmöglich ein Ersatz gefunden werden kann, bitte ich Termine rechtzeitig (mindestens 24 Stunden) vorher abzusagen. Ich bitte um Verständnis, dass Termine andernfalls in Rechnung gestellt werden können.